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   KG, 29.09.1997 - 25 W 4069/96   

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https://dejure.org/1997,10753
KG, 29.09.1997 - 25 W 4069/96 (https://dejure.org/1997,10753)
KG, Entscheidung vom 29.09.1997 - 25 W 4069/96 (https://dejure.org/1997,10753)
KG, Entscheidung vom 29. September 1997 - 25 W 4069/96 (https://dejure.org/1997,10753)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Aufhebung der Kostenberechnung eines Notars für eine notarielle Beurkundung; Gesetzliche Befugnis eines Notars zur Festsetzung seiner Kosten sowie zur Verbindung seiner Berechnung mit einer Vollstreckungsklausel; Berechnung der Kosten eines Notars für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 211
  • MDR 1998, 123
  • NZG 1998, 105
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Braunschweig, 06.11.2014 - 8 U 163/13

    Gebrauchtwagenkauf - Aufklärungspflicht des Verkäufers über Unfallschäden

    Nach § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ZPO muss dem Berufungsantrag zu entnehmen sein, inwieweit das Urteil angefochten wird und welche Abänderungen beantragt werden (vgl. BGH, Beschluss v. 13.05.1998, Tz. 17 - VIII ZB 9/98 - NJW-RR 1998, 211).
  • OLG Köln, 18.09.2017 - 2 Wx 204/17

    Haftung des Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH für durch die

    Ihm wird vielmehr nur die sich aus der Ausübung seines öffentlichen Amtes ergebende Privilegierung bei der Eintreibung von Forderungen genommen und gegebenenfalls die Inanspruchnahme desselben Rechtsweges auferlegt, den jeder gewöhnliche Gläubiger zu beschreiten hätte (vgl. auch KG, Beschluss v. 29.09.1997 - 25 W 4069/96, NJW-RR 1998, 211).

    Entsprechend kommt eine persönliche Haftung von Gesellschafter-Geschäftsführern für die Notarkosten, die aufgrund der Beurkundung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung und deren Eintragung anfallen, nicht in Betracht (vgl. Korintenberg/Gläser, GNotKG, 20. Aufl. 2017, § 30 Rn. 5; Fackelmann/Heinemann/Leiß, GNotKG, § 30 Rn. 11; Bormann/Diehn/Sommerfeldt-Neie, GNotKG, 2. Aufl. 2016, § 30 Rn. 5; KG, Beschl. v. 29.09.1997 - 25 W 4069/96, NJW-RR 1998, 211; OLG Celle, Beschl. v. 24.05.1966 - 8 Wx 59/66, DNotZ 1966, 331).

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